Transfer nach §§ 110/111 SGB III

Umstrukturierungen und Personalanpassungen stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Für die Mitarbeiter bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes häufig eine existenzbedrohende Zäsur in der persönlichen Lebensplanung. Auf das Unvermeidliche reagieren die Betroffenen regelmäßig mit Unverständnis, Wut, Überforderung und Ohnmacht.

In dieser Situation sind wir allen Parteien ein professioneller Partner. Wir beraten Unternehmen, Gewerkschaften und Betriebsräte im Rahmen einer reibungsarmen Gestaltung des Trennungsprozesses. Gemeinsam entwickeln wir faire, sozialverträgliche und tragfähige Lösungen.

Um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, erarbeiten unsere erfahrenen Berater mit den betroffenen Arbeitnehmern eine klare Zielsetzung für die berufliche Neuorientierung. Ausganspunkt dieses anspruchsvollen Prozesses ist eine präzise Analyse von individuellen Fachkompetenzen, Motivationen und Chancen des regionalen Arbeitsmarktes. Zur Sicherung nachhaltiger Beschäftigungsverhältnisse stehen aber auch Fragen nach Sinn und beruflichen Zielen und Wünschen im Fokus unserer Beratung.

Der Transferprozess

Information

Auftraggeber, Betriebsrat, betroffene Arbeitnehmer, Personalabteilung

Antragstellung

Nach §110 und / oder §111 SGB III (vor Beginn bei der örtlichen Arbeitsagentur)

Analyse & Profiling

Erstgespräch mit dem persönlichen Coach, Ziele & Bedürfnisse, IST-Analyse

Orientierung & Strategie

Orientierungs- und Motivationsseminar. Erste Strategieüberlegungen

Coaching & Beratung

Intensive Einzelberatung, Training, Eignungsdiagnostik, Arbeitgeberservice

Nachbetreuung

Stabilisierung im Job, 6 Monate während der Probezeit







Zentrale Aspekte des Projektes waren: Durchführung von Profilings und Beratung Orientierungsseminare bzw. Workshops Beratung und Coaching von Teilnehmer*innen durch die Berater*innen Stellenrecherche und Kontaktanbahnung von Firmen Diversity Management Unterstützende Beratung von Existenzgründungen Nachbetreuung nach Beendigung der Transfergesellschaft Internet-Café

Als Qualitätskriterium wurde ein Beirat eingesetzt mit folgender Zusammensetzung: Geschäftsführung Betriebsrat Bezirksregierung G.I.B. NRW Regionalagentur Niederrhein Agentur für Arbeit Wesel



Im Kreis Niederrhein wurde in einem Unternehmen eine Transfergesellschaft mit ESF-Förderung installiert. Die Firma produzierte Standardrohre, Verbundrohre aus Kohlefaser, Fiberglas und Laminaten (Glas- und Kohlefaserkomponenten) in Voerde. Seit Mitte des Jahres 2018 war ein gravierender Umsatzeinbruch festzustellen. Auf Grund dieser Situation wurde der Standort geschlossen und eine Transfergesellschaft im Mai 2019 mit 22 Mitarbeiter*innen installiert, die Altersstruktur betrug im Durchschnitt 46 Jahre und die Betriebszugehörigkeit im Durchschnitt 22 Jahre. Die Mitarbeiter*innen kamen aus der Produktion und aus dem kaufmännischen Bereich. Ohne ESF Förderung hätte keine Transfergesellschaft eingerichtet werden. Die Verweildauer betrug 12 Monate in der Transfergesellschaft.

Weitere Instrumente zur Qualitätssicherung waren:

 

Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter*innen

Abfrage der Teilnehmerzufriedenheit

Evaluierung des Projektes in der Mitte und nach Beendigung der Transfergesellschaft

Dokumentation mit HR4YOU (patentiertes netzübergreifendes Workflow- und Dokumentationssystem)

 

 

Angestrebte Projektziele/ Zielformulierungen:

 

Für nahezu alle Mitarbeiter*innen wurden unterstützende Instrumente wie z.B. Vermittlung

in Praktika, Probearbeitsverhältnisse, Jobsearch und Qualifizierungen angeboten.

Berufliche Interessen und Weiterbildungen wurden im Sinne des Employability, Lebenslanges Lernen sowie Diversity Management/Gender Mainstreaming gefördert.

 

Das Angebot der Transfergesellschaft wurde von den Mitarbeiter*innen sehr gut angenommen, so dass eine Integration auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich war.